Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 02.07.2023 in Kraft getreten. Damit erfolgt die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht.

Das Gesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über straf- und bußgeldbewährte Rechtsverstöße im Unternehmen erlangen. Das HinSchG legt also fest, wer was, wie und wem gegenüber melden darf.

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz vor Benachteiligungen hinweisgebender Personen (Whistleblower) und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen. Bislang hatten hinweisgebende Personen mit Nachteilen zu rechnen, wenn sie ihnen bekanntes Fehlverhalten meldeten, obwohl ihre Meldung dieses Fehlverhalten aufdecken und eine Korrektur ermöglichen könnte, dies wird nun geändert und ist positiv zu bewerten.

Für die Unternehmen bietet das HinSchG eine zusätzliche Chance Missstände aufzudecken und Gefahren für Kunden und Mitarbeiter abzuwenden.

Möchten Sie einen Hinweis geben, können Sie dies gerne per E-Mail an folgende Adresse tun: hgs@johannesstift-seniorenzentrum.de

Ebenso finden Sie im Eingangsbereich unseres Altenhilfezentrums Johannesstift Gießen einen Briefkasten in den Sie auch schriftlich Hinweise einwerfen können.

Bitte füllen Sie den Meldebogen aus und lassen ihn uns auf einem der beiden Wege zukommen.

Ihre Hinweise laufen dadurch bei unserer Meldestelle zusammen und werden von dort bearbeitet. Es handelt sich dabei um eine externe Person, die kein Dienstverhältnis zu unserer Gesellschaft unterhält.

Weiterführende Dokumente:

Infoblatt Hinweisgeberschutzgesetz